
Staatsanwältin wirft "Nichtstun" vor
Dem ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig drohen eine bedingte Gefängnisstrafe, eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Fall: Tierquäler-Prozess von Hefenhofen, am Bezirksgericht Arbon TG
Auftraggeber*in: Thurgauer Zeitung
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Journalist*in: Stefan Marolf
Rahmen: Kundenauftrag, 2024